Grundschulung

Grundschulung 2021 Foto
Grundschulung 2021

Was bietet die Grundschulung?

Viele Informationen und Interessantes zum Beispiel:

zur Gesetzgebung und seinen Verordnungen, zu den Aufgaben der Aufsicht,
der Einrichtungsstrukturen, zu den Aufgaben der Hausleitung, zu den Aufgaben
und Zusammensetzung des Bewohnerbeirates, zur Kommunikationspsychologie,
zum Umgang mit Menschen mit Demenz, zum Heimentgelt und zum Pflegesatz,

Machen Sie mit!

Im Jahr 2024 findet die Grundschulung im Herbst statt.
Die Termine stehen noch nicht fest.
Bei Interesse bei E. Burmeister melden, Tel. 04803 92 33 067 oder per E-Mail: lag-burmeister@t-online.de

Hier der Flyer „Mitglieder werben“ (PDF Format)

Anmeldungen auch bei der Vorsitzenden:

Jutta Burchard

Vorsitzende
Bad Segeberg
Telefon: 0173 98 78 606
E-Mail: info@lag-heimmitwirkung.de

Weitere Informationen:
Auszug aus der Quelle: Prof. Dr. Thomas Klie, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten der Weiterentwicklung Von Bewohner*innenvertretungen Gutachten im Auftrag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung  Mai 2019
2.4.15 Schleswig-Holstein
Die Heimbeiräte werden in Schleswig-Holstein durch die bundesweit einmalige Institution der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung unterstützt, die in der Gründungsphase von der BIVA unterstützt wurde.
Die LAG Heimmitwirkung umfasst im Jahr 2019 insgesamt 170 ehrenamtlich tätige Berater*innen, die die Beiräte vor Ort in den stationären Einrichtungen informieren und unterstützen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft wird finanziell durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren gefördert.
Die Hilfestellung durch die LAG Heimmitwirkung nimmt in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle in der praktischen Förderung der Mitwirkung ein: Einem Bericht der Heimaufsicht zufolge können die meist hochbetagten Bewohner*innen sich nur noch begrenzt selbstständig im Beirat engagieren; „die Wahrnehmung der Aufgaben der Bewohnervertretungen gelingt häufig nur mit Unterstützung durch die ehrenamtlich Engagierten der LAG Heimmitwirkung, durch die Träger der Einrichtung und durch die Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner“ (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren 2018).
Nach persönlicher Auskunft des Ministeriums sei es durch das Engagement der LAG Heimmitwirkung „gelungen, trotz der sich stetig verändernden Bewohnerstruktur ein hohes Maß an Mitwirkung in den Einrichtungen zu erreichen“ (Frau Muschke 21.03.2019).
Die LAG sei als Partnerin für die Umsetzung von Selbstbestimmung, Mitwirkung und Mitbestimmung „in dieser Form und Struktur einmalig im Vergleich zu anderen Bundesländern“ (ebd.).
Im Prüfleitfaden der Heimaufsicht wird nicht zwischen den verschiedenen Gremienformen unterschieden. Die Unterstützung des Heimbeirats wird hingegen detailliert abgefragt (Beispiel: „Der Träger bzw. die Leitung der Einrichtung hält einen Schaukasten / ein Schwarzes Brett vor und ermöglicht die Übersendung von Mitteilungen an die Bewohnerinnen und Bewohner“, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein 2015).
Zudem soll die Heimaufsicht laut Leitfaden alle Mitbestimmungsbereiche wie die Verpflegungsplanung, die Freizeit- und Alltagsgestaltung, die Hausordnung und die Gestaltung der Gemeinschaftsräume abfragen. Eine potentielle Mitwirkung in finanziellen Fragen, beispielsweise bei Entgeltverhandlungen oder Verhandlungen mit Kostenträgern, wird nicht geprüft.